Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten können unter bestimmten Umständen dem Gegner auferlegt werden, so z.B. wenn dieser die Beauftragung des Rechtsanwalts verursacht hat oder wenn er im gerichtlichen Verfahren unterliegt.

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussicht Ihres Anliegens prüfen wir zugleich auch Ihr Kostenrisiko und Ihre Möglichkeiten, im Wege von Beratungs- und Prozesskostenhilfe öffentliche Mittel zur Deckung entstehender Kosten in Anspruch zu nehmen.

 

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